Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
10.03.2026
Sonstiges
21.10.2024
Sonstiges
01.07.2024
Eröffnungen
12.06.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.12.2021 bis zum 31.12.2021
12.06.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.12.2021 bis zum 31.12.2021
21.01.2022
Neueintragungen